Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Vereins „Discover Jewish Europe e.V.“
1. Geltungsbereich
1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Discover Jewish Europe e.V („DJE“ oder „wir“) und den Besuchern und Besucherinnen aller Veranstaltungen des DJE an allen Veranstaltungsorten (einheitlich „Veranstaltungen“) einschließlich des Jüdischen Theaterschiffes auf der „Goldberg“ („Goldberg“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb eines Tickets zwischen dem DJE und den Besuchern und Besucherinnen der Veranstaltungen (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam „Veranstaltungsbesucher“ oder „Sie“) zustande kommt.
1.2 Inkrafttreten, Gültigkeit
Diese AGB treten am 1. Mai 2022 in Kraft.
1.3 Begriff des Verbrauchers
Einige Regelungen der AGB haben für Veranstaltungsbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Veranstaltungsbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Tickets nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Über den DJE
Der DJE wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Peter Sauerbaum oder gemeinsam durch seine Stellvertreter und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig:
Discover Jewish Europe e.V.
c/o Sauerbaum
Weinmeisterhornweg 166D
13593 Berlin
Telefon: +491604724265
E-Mail-Adresse: sauerbaumoffice@discoverjewisheurope.com
3. Veranstaltungsprogramme
Die Veranstaltungsprogramme des DJE und deren Anfangszeiten sowie die Veranstaltungsorte (auch die Anlegestellen der Goldberg) werden u.a. in dem Jahresprogrammheft und auf der Internetseite www.goldberg-theaterschiff.de („Webseite“) bekannt gemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen ggf. kurzfristig auf der Webseite informieren.
4. Ticketpreise
Der DJE veröffentlicht die jeweils gültigen Preise der Tickets für Veranstaltungen („Tickets“) auf der Webseite („Veröffentlichte Ticketpreise“).
4.1. Ticketpreise beim Online-Ticketverkauf
Der Ticketendpreis beim Kauf von Tickets über Ticketportale beinhaltet den Ticketnormalpreis, eine VVK-Gebühr pro Ticket und eine Servicegebühr pro Verkaufsvorgang. Je nach Auswahl des Veranstaltungsbesuchers in Bezug auf bestimmte Leistungen, wie Versandarten, Bezahlarten oder Versicherungen können dafür weitere Gebühren in unterschiedlicher Höhe entstehen. Der Ticketendpreis und seine Zusammensetzung aus Ticketpreis und Gebühren werden dem Veranstaltungsbesucher in dem im Online-Kaufprozess zusammengestellten, elektronischen Warenkorb angegeben. Der Veranstaltungsbesucher bestätigt im Online-Buchungsprozess durch Klick auf den Kauf-Button die im Warenkorb aufgeführten Ticketendpreise und Gebühren.
4.2. Ticketpreise beim Vor-Ort- oder Online-Kauf bei Theaterkassen
Der Ticketendpreis beim Kauf über Theaterkassen beinhaltet den Ticketpreis und die Gebühren der jeweiligen Theaterkasse. Je nach Auswahl des Veranstaltungsbesuchers in Bezug auf bestimmte Leistungen, wie Versandarten, Bezahlarten oder Versicherungen können dafür weitere Gebühren in unterschiedlicher Höhe entstehen. Der Ticketendpreis und seine Zusammensetzung aus Ticketpreis und Gebühren werden dem Veranstaltungsbesucher im Kaufprozess durch die Theaterkasse bekannt gegeben. Der Veranstaltungsbesucher bestätigt mit Kauf die Ticketendpreise und Gebühren.
5. Ticketverkauf
Veranstaltungsbesucher können Tickets im Vorverkauf online über die Webseite(n) des Ticketportals/der Ticketportale oder über Theaterkassen kaufen. Restkarten werden zusätzlich an der Tageskasse verkauft.
5.1 Begrenzungen des Ticketangebots
Bei Online-Ticketkäufen über die Ticketportale können Sie höchstens zehn (10) Tickets pro Veranstaltung erwerben.
5.2. Ablauf des Ticketverkaufs, Zahlungsmittel
5.2.1 Online-Ticketverkauf
Sie können im Vorverkauf Tickets über das Ticketportal („Ticketportal“) kaufen.
Vertragssprache ist Deutsch. Sie können die AGB unter https://www.goldberg-theaterschiff.de abrufen und abspeichern. Sie sind auch zum Ausdruck berechtigt.
Wir geben durch die Darstellung der Tickets im Ticketportal kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Veranstaltungsbesucher. Sie können Tickets auswählen, indem Sie die Tickets zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Im Anschluss werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten und Zahlungsdaten einzugeben.
Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss geben Sie erst mit dem Betätigen der Schaltfläche „Kaufen“ ab. Der Kauf kann nur erfolgen, indem Sie das Feld „Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden“ aktivieren. Das Wort „AGB“ ist mit einem Link zu diesen AGB hinterlegt, die Sie damit vor dem verbindlichen Kaufen direkt aufrufen können. Vorher werden Ihnen noch einmal die Daten Ihrer Bestellung angezeigt. Sie können die Bestelldaten mit den dafür vorgesehen Korrekturhilfen ändern.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Zahlung der Ticketpreise unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die akzeptierten Zahlungsmittel sind auf der Website benannt.
Wir behalten uns vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmöglichkeiten nicht anzubieten oder auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Die für die Bestellung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Veranstaltungsbesucher vor Beginn des Bestellvorgangs angezeigt.
Nach Abschluss des Bezahlvorgangs kann der Veranstaltungsbesucher seine Eintrittskarten am eigenen Drucker ausdrucken lassen. Die ausgedruckte Eintrittskarte ist mit einem Code versehen, der beim Zugang zum Veranstaltungsort elektronisch ausgelesen wird.
5.2.2 Ticketverkauf an der Tageskasse
Eintrittskarten können auch an der Tageskasse am Veranstaltungsort erworben werden. An der Tageskasse werden nur Resttickets für die Veranstaltung des Tages verkauft. Ein Vorverkauf für andere Veranstaltungen ist nicht möglich. Die Tageskasse öffnet 1,5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung.
6. Mängelgewährleistungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
7. Widerrufsrecht
Veranstaltungsbesucher, die Tickets kaufen, haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Tickets online erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass Ihre Bestellung mit Zugang der Bestätigung bindend ist.
8. Weiterverkauf von Tickets
Erworbene Tickets dürfen ohne vorherige Zustimmung des DJE nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Der DJE ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
9. Ermäßigungen
Tickets zu ermäßigten Ticketpreisen können Sie nur an der Tageskasse erwerben. Ermäßigungen von 5 € auf den Ticketpreis erhalten
- Schwerbehinderte gegen Übermittlung einer Kopie eines gültigen Ausweises bei der Bestellung bzw. Vorlage des gültigen Ausweises bei einem Ticketkauf an der Tageskasse
- Begleitpersonen, zu deren Mitnahme der Schwerbehinderte berechtigt ist; und
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Kinder gegen Vorlage des gültigen Ausweises bei einem Ticketkauf an der Tageskasse
Eine Kombination verschiedener Ermäßigungen ist nicht möglich.
10. Reservierungen
Ab zehn (10) Kalendertage vor der jeweiligen Veranstaltung können Tickets bis spätestens dreißig (30) Minuten vor Veranstaltungsbeginn zur Abholung und Barzahlung an der Tageskasse reserviert werden.
11. Rücknahme und Umtausch von Tickets
11.1. Keine Rücknahme von Tickets
Der Veranstaltungsbesucher hat keinen Anspruch auf Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Ticketpreises.
11.2 Umtausch von Tickets
Ein Umtausch von verkauften Tickets ist nicht möglich.
11.3 Änderungen von Programm und Besetzung
Der DJE behält sich Änderungen des Programms und der Besetzung aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor. Wir informieren Sie über Änderungen auf unserer Webseite. Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.
11.4 Verlorene Tickets
Für verlorene Tickets kann kein Ersatz gewährt werden.
12. Zugang zum Veranstaltungsort, Verhaltensregeln für Veranstaltungsbesucher
Der DJE gewährt Veranstaltungsbesuchern Zutritt zum Veranstaltungsort nur bei Vorlage eines gültigen Tickets. Der Einlassbeginn ist auf den Eintrittskarten ausgewiesen. Tickets werden beim Einlass entwertet.
Die Veranstaltungsbesucher sind verpflichtet, nur die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge zu benutzten und den ihm für die jeweilige Veranstaltung auf dem Ticket zugewiesenen Sitzplatz einzunehmen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechselt ein Veranstaltungsbesucher unberechtigterweise auf einen Platz, für den er einen höheren Ticketpreis hätte zahlen müssen, kann der DJE von dem Veranstaltungsbesucher die Zahlung des Differenzbetrages zu dem höheren Ticketpreis verlangen, den Veranstaltungsbesucher auf den auf seinem Ticket bezeichneten Sitzplatz oder aus der Veranstaltung verweisen.
Die Rettungswege sind freizuhalten. Flure, Gänge, Treppen, Aus- und Notausgänge dürfen nicht mit Gegenständen jedweder Art verstellt werden. Notausgänge dienen der sicheren Räumung des Veranstaltungsortes im Notfall und sind keine regulären Ausgänge.
Innerhalb des Veranstaltungsortes besteht absolutes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten. Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Orten außerhalb des Veranstaltungsortes gestattet.
Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen in jedweden Behältnissen, pyrotechnische Erzeugnisse etc.) ist verboten.
Kinder im Alter bis 6 Jahren („Kinder“) dürfen den Veranstaltungsort nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. Das Übersteigen von Absperrungen und Toben am Veranstaltungsort ist untersagt. Veranstaltungsbesucher, die die Veranstaltung in Begleitung von Kindern besuchen, tragen für die Einhaltung der vorstehenden Regelungen Sorge.
Das Mitbringen von Hunden mit Ausnahme von Blindenführ- und Partnerhunden und/oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.
13. Sonderregelungen Corona
Abhängig von dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorherrschenden Corona-Inzidenzwert des Landes Berlin oder je nach Anlegestelle der „Goldberg“ der anderen Bundesländer sind wir ggf. verpflichtet, den Zutritt zur Veranstaltung im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Vorlage bestimmter Informationen abhängig zu machen. Wenn Sie diese Informationen nicht vorlegen, sind wir berechtigt, Ihnen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall können Sie und wir von dem Vertrag, der zwischen Ihnen und uns mit Erwerb eines Tickets zustande kommt, zurücktreten. Sie erhalten den bereits entrichteten Ticketpreis zurück.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbunden gesetzlichen Auflagen, ist der Besuch der Veranstaltungen aktuell nur unter Einhaltung folgender Hygiene- und Schutzmaßnahmen möglich („COVID-Bedingungen“):
- [Veranstaltungsbesucher, die an einer COVID-19 Erkrankung leiden oder offensichtliche Krankheitssymptome haben (siehe dazu die Hinweis des Robert Koch Instituts), die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, oder die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der SARS-CoV2 VO in Absonderung begeben müssen, sind verpflichtet, der Veranstaltung fern zu bleiben.
- Veranstaltungsbesucher können verpflichtet werden, beim Betreten des Veranstaltungsortes und während der Veranstaltung eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen von der Verpflichtung, eine Maske zu tragen sind durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht bei Veranstaltungen im Freien dann nicht, wenn der Mindestabstand jederzeit sicher eingehalten werden kann.
- Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mind. 1,50 m ist überall stets einzuhalten. Ausnahmen hiervon sind ausschließlich bei Personen desselben Haushaltes möglich.
- Die Wegführung am Veranstaltungsort ist so ausgestaltet, dass Begegnungen mit anderen Veranstaltungsbesuchern minimiert und der Sicherheitsabstand von 1,50 m für Veranstaltungsbesucher sichtbar wird.]
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Hygiene- und Schutzmaßnahmen kann der Veranstaltungsbesucher von der Veranstaltung ausgeschlossen bzw. von dem Veranstaltungsort verwiesen werden. Eine Erstattung des für das Ticket gezahlten Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung oder einer behördlichen Anordnung sind wir berechtigt, die COVID-Bedingungen zu ändern, sofern dies für den Veranstaltungsbesucher zumutbar ist. Wir geben die Änderung der COVID-Bedingungen rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt, es sei denn, wir sind aus wichtigem Grund (z.B. einer behördlichen Anordnung) zu einer kurzfristigen Änderung verpflichtet. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail an die uns beim Erwerb des Tickets angegebene E-Mail-Adresse. Sie haben die Möglichkeit, den Änderungen binnen der in der E-Mail angegebenen Frist zu widersprechen (E-Mail genügt). Erfolgt binnen der Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Wir weisen Sie in der E-Mail auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Genehmigungsfiktion ausdrücklich hin.
14. Hausrecht
Während der Veranstaltung übt der „Chef vom Dienst“ das Hausrecht für den DJE aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der DJE behält sich vor, Veranstaltungsbesucher den Zutritt zu einer Veranstaltung zu verweigern bzw. diese von dem Veranstaltungsort zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen:
- wenn der Veranstaltungsbesucher eine laufende Veranstaltung stört, andere Personen belästigt oder einen Platz eingenommen hat, für den er kein gültiges Ticket vorweisen kann;
- bei Belästigungen der anderen Veranstaltungsbesucher am Veranstaltungsort; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB.
15. Absagen und Abbruch von Veranstaltungen
Müssen wir eine Veranstaltung abbrechen oder absagen, verlieren die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der DJE eine Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung, Schutzmaßnahmen des DJE oder sonstigen Gründen absagen muss. Im Fall eines Abbruchs oder einer Absage einer Veranstaltung, werden wir Ihnen, falls möglich, eine Ersatzveranstaltung anbieten. Sollten wir Ihnen keine Ersatzveranstaltung anbieten können oder sollten Sie die Ersatzveranstaltung nicht besuchen können oder wollen, erstatten wir Ihnen den Ticketpreis. Bei einem Abbruch wird der Ticketpreis anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Veranstaltungsbesuchers sind ausgeschlossen, wenn der DJE den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die den DJE zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unberührt.
16. Fotografische, filmische und Tonaufzeichnungen
Während der Veranstaltungen des DJE finden regelmäßig Foto-, Film- und TV-aufzeichnungen („Aufzeichnungen“) statt, die durch uns selbst oder durch Dritte angefertigt werden. Die Aufzeichnungen werden für folgende Zwecke genutzt:
- für die Ankündigung und Bewerbung von Veranstaltungen des DJE, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Webseite sowie in Social-Media-Kanälen und Newslettern;
- für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DJE, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen auf der Webseite sowie in Social-Media-Kanälen und Newslettern;
- für die Live-Übertragung von Veranstaltungen im Fernsehen, einschließlich der anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten; und
- zum Zwecke der Archivierung, und zwar sowohl in analoger als auch digitaler Form.
Soweit die Aufzeichnungen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erklären Sie sich mit dem Erwerb des Tickets damit einverstanden, dass wir die Aufzeichnungen zu den vorgenannten Zwecken nutzen. Sie sind insbesondere damit einverstanden, dass wir die Aufzeichnungen veröffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte veröffentlichen und verbreiten lassen.
Die Veranstaltungsorte des DJE, insbesondere die Goldberg sind videoüberwacht. Die Videoaufzeichnungen werden gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklären Sie sich mit diesem Verfahren einverstanden.
17. Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Veranstaltungsbesucher in den Veranstaltungen ist aus urheber- und/oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen am Veranstaltungsort ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.
18. Datenschutz
Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung – DATENSCHUTZERKLÄRUNG
19. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die am Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Einlasspersonal abzugeben, und werden von uns in der Geschäftsstelle des DJE verwahrt.
20. Haftung
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des DJE oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der DJE nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstaltungsbesucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche und grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des DJE auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung des DJE wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des DJE ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des DJE, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des DJE, z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.
21. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufverträgen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der DJE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Veranstaltungsbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Handelt es sich bei dem Veranstaltungsbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlich zuständig für alle zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem DJE aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des DJE. Hat der Veranstaltungsbesucher seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz des DJE, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Veranstaltungsbesuchers zugerechnet werden können.
Berlin, 281. Februar Mai 2022
Discover Jewish Europe e.V.
Der Vorstand